Im Notdienst d.h. im Zeitraum täglich von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des jeweils folgenden Tages sowie im Zeitraum von Freitag 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie im Zeitraum von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages sind für Leistungen, die im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, der zwei- bis vierfache Gebührensatz der GOT zu berechnen. Zusätzlich ist eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro netto zu entrichten.